Die Personalberatung Lefevere erweitert ihr Portfolio um das Thema Unternehmensberatung. Ansprechpartnerin ist Frau Kirsten Altenburg.
Wir bieten betriebswirtschaftliche Beratung für mittelständische Unternehmen und Existenzgründer.
Schwerpunkte:
Auch Frau Altenburg ist bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der BAFA (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für die Bereiche Existenzgründungsberatung, Sanierungsberatung, Consultingleistungen und Coaching zugelassen. Über Möglichkeiten der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln ist Frau Altenburg auch gerne behilflich.
Referenzen aus den Bereichen Arztpraxen, handwerklichen Betrieben, Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie nennen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
"Wir brauchen nicht zu lernen,
wie wir Dinge loslassen können,
wir müssen einfach nur lernen,
es zu erkennen, wenn sie schon fort sind"
Mit diesem Text von Suzuki Roshi möchte ich von Herzen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes, neues Jahr wünschen.
Vom 30. Dezember bis zum 11. Januar 2010 machen wir Urlaub. Ich freue mich Ihnen mein neues Büro zu zeigen.
Astrid Lefevere
In einem neuen Verfahren stritten ein angestellter Bäcker mit seinem Arbeitgeber über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung, die dieser ausgesprochen hat, weil der Arbeitnehmer ein zuvor von ihm im Personalkauf gekauftes Brötchen mit Brotaufstrich aus der Bäckerei belegt und anschließend verzehrt hat.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in jedem Fall von Diebstahl durch den Arbeitnehmer, auch wenn die Sache noch so geringwertig ist, zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Nachdem die Rechtsprechung in letzter Zeit sehr streng mit ähnlichen Sachverhalten umging, scheint sich nun eine etwas großzügigere Haltung durchzusetzten.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat erstmalig von einer fristlosen Kündigung dieses Arbeitnehmers abgesehen. Die Entscheidung begründete es mit einer umfassenden Abwägung der Interessen der Parteien, die hier ausnahmsweise zugunsten des Arbeitnehmers ausging. Da der Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglied nur außerordentlich kündbar war, hat das Gericht im Rahmen der Interessenabwägung entschieden, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist zuzumuten war. Dabei spielte auch eine Rolle, dass es nur um den Verzehr des Brotaufstrichs ging, dessen Wert unter 10 Cent anzusiedeln sein dürfte.
Der Diebstahl geringwertiger Sachen als Anlass für eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses hat sich mittlerweile zu einem echten Dauerbrenner entwickelt. Ob Frikadellen, Brötchen, Maultaschen oder Brotaufstrich - Kündigungen mit anschließendem Kündigungsschutzprozess wegen derartiger Bagatellvergehen haben zuletzt wiederholt für Unverständnis gesorgt. Dabei ist kaum davon auszugehen, dass die Arbeitnehmer plötzlich unehrlicher oder gar krimineller geworden sind. Wer hat nicht schon einmal einen Kuli, ein paar Büroklammern oder ein paar Schrauben mit nach Hause genommen? Warum greifen Arbeitgeber bei derartigen Bagatellvergehen immer gleich zum härtesten Mittel der fristlosen Kündigung statt zu einem klärendes Gespräch oder einer mündlichen oder schriftlichen Abmahnung?
Die Antwort liegt auf der Hand. Der Griff zur Bulette oder zum Brötchen liefert einen willkommenen Vorwand, einen unliebsam gewordenen Arbeitnehmer feuern zu können. Anders wäre es kaum nachzuvollziehen, warum - wie im Fall der 58-jährigen Altenpflegerin aus Radolfzell - nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit sechs verbotenerweise eingepackte Maultaschen ein intaktes Arbeitsverhältnis derart belasten sollen, um eine fristlose Kündigung zu begründen. In fast allen Fällen stehen für den Rauswurf ganz andere Gründe im Vordergrund, die jedoch vor dem Arbeitsgericht unerheblich sind. So bleibt es dabei, dass wegen des strengen Kündigungsschutzes hierzulande auch in Zukunft derartige Banalitäten herangezogen werden, die jeder Verhältnismäßigkeit entbehren.
Rechtsanwältin Maria U. Lottes
Internet: http://www.anwaltskanzlei-lottes.de
Ausstrahlung in der Sendung von Anja Backhaus am Montag 2. 11. 2009
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05.11. - 08.11.2009
12.11. - 15.11.2009
Kontaktaufnahme und weitere Details:
Astrid Lefevere
info@lefevere-personalberatung.de
oder telefonisch unter 0211/71 19 99 30
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Mentale Stärke und damit psychische Kompetenz zeigt sich besonders im Umgang mit schwierigen Situationen und Mißerfolgen.
Krisen und Mißerfolge gibt es in jedem Leben. Das Leben ist ein Sammeln von Schwierigkeiten.
Die Geschichte vieler erfolgreicher Menschen zeigt, Erfolg entsteht durch Scheitern. Wichtig ist nicht das Scheitern, sondern ob man weitermacht. Klare Ziele zu kennen helfen die Frage zu beantworten, warum man eine schwere Situation überstehen soll.
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Haben Sie Ihre Ziele definiert ?
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Erfolg heißt TUN.
Coaching ist ein Weg aus der Krise